Die Landesverordnung über
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(VAwS)
stellt umfangreiche formelle und materielle Anforderungen
zum Gewässerschutz.
Dazu zählen:
Die VAwS fordert:
Der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
muss durch Sachverständige nach § 22 VAwS wiederkehrend
überprüfen lassen:
Grundsätzlich alle
unterirdischen Anlagen
alle Anlagen der Gefährdungsstufe
C und D sowie in Wasserschutzgebieten auch der Stufe
B
Anlagen,
für die eine regelmäßige Prüfung
im Rahmen einer Bauartzulassung
oder Eignungsfeststellung erforderlich ist.