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WHG-----------------------VwVwS----------------------§23VAwS----------------------§22VAwS----------------------§§
 


 
 
 


 
Sitz Perakus

Technische Sachverständigen-Organisation e.V.
Forststraße 10
73235 Weilheim an der Teck
Tel.: 0 70 23 / 7 29 33 72 - 0
Fax: 0 70 23 / 7 29 33 72 - 9

Technische Sachverständigen - Organisation e.V.
 
Die Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
stellt umfangreiche formelle und materielle Anforderungen zum Gewässerschutz.
Dazu zählen:
Heizölverbraucheranlagen
sonstige Lageranlagen (z.B. Chemikalienlager, Abfallanlagen, Tankanlagen)
Abfüllanlagen (z.B. Abfüllbereiche an Tankanlagen)
Umschlaganlagen (z.B. Spedition)
Rohrleitungsanlagen
Tankstellen (Lager- und Abfüllanlagen)
HBV-Anlagen
  (z.B. Biogasanlagen, Erdwärmesondenanlagen, Galvanikanlagen, Metallreinigungsanlagen)
Abscheideranlagen

Die VAwS fordert:
Der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
muss durch Sachverständige nach § 22 VAwS wiederkehrend überprüfen lassen:
Grundsätzlich alle unterirdischen Anlagen
alle Anlagen der Gefährdungsstufe C und D sowie in Wasserschutzgebieten auch der Stufe B
Anlagen, für die eine regelmäßige Prüfung im Rahmen einer Bauartzulassung
oder Eignungsfeststellung erforderlich ist.