Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Ermittlung der Wassergefährdungsklassen bei Reinstoffen oder Gemischen
  • Anlagenermittlung und -einstufung und -abgrenzung
  • Erstellen der Anlagendokumentation
  • Erstellen der erforderlichen Anzeigen gem. § 40 AwSV, Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gem. § 21 AwSV oberirdische Rohrleitungen
  • Erstellen von Gutachten mit Nachweis der Einhaltung der Gewässerschutzanforderungen gem. § 41 Abs. 2 Nr. 2
  • Unterstützung bei der Durchführung bei Anträgen zu Eignungsfeststellungen
  • Bewertung der Sicherheitsvorkehrungen
  • Maßnahmenkatalog für Sanierungen
  • Behördenkontakte
  • Erstellen von Betriebsanweisungen und Merkblättern

Prüfung von Anlagen nach Anlage 5 bzw. Anlage 6 AwSV:

  • vor Inbetriebnahme und nach Änderungen
  • wiederkehrend alle 5 Jahre bzw. 2,5 Jahre bzw. alle 10 Jahre bei Abfüll- und Umschlaganlagen der Gefährdungsstufe B
  • vor Wiederinbetriebnahme
  • bei Stilllegung

Prüfen von:

  • Heizölverbraucheranlagen
  • sonstige Lageranlagen
  • Abfüllanlagen
  • Umschlaganlagen
  • Rohrleitungsanlagen
  • Tankstellen (Lager- und Abfüllanlagen)
  • HBV-Anlagen u.a.
    • Biogasanlagen und JGS-Anlagen
    • Erdwärmesondenanlagen
    • Galvanikanlagen
    • Metallreinigungsanlagen
  • Abscheideranlagen (auch Sach- und Fachkundeprüfungen nach EN 858 und DIN 1999-100/-101)

Zulassung und Überwachung von Fachbetrieben

Schulungen mit Fach- oder Sachkundennachweis

Beratung zum Ersatz von Gefahrstoffen

Erstellen von Alarm- und Maßnahmenplänen

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