Perakus
Technische Sachverständigen-Organisation e.V.
Geschäftsstelle Rottenburg
Siebenlindenstr. 37
72108 Rottenburg
Tel.: 07472 / 9869-60
Technische Sachverständigen - Organisation e.V.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) stellt umfangreiche formelle und materielle Anforderungen zum Gewässerschutz. Dazu zählen:
- Heizölverbraucheranlagen
- sonstige Lageranlagen (z.B. Chemikalienlager, Abfallanlagen, Tankanlagen)
- Abfüllanlagen (z.B. Abfüllbereiche an Tankanlagen)
- Umschlaganlagen (z.B. Spedition)
- Rohrleitungsanlagen
- Tankstellen (Lager- und Abfüllanlagen)
- HBV-Anlagen (z.B. Biogasanlagen, Erdwärmesondenanlagen, Galvanikanlagen, Metallreinigungsanlagen)
- Abscheideranlagen
Die AwSV fordert:
Der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss durch Sachverständige nach § 53 AwSV wiederkehrend überprüfen lassen:
- Grundsätzlich alle unterirdischen Anlagen
- Wiederkehrend alle oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe C und D sowie in Wasserschutzgebieten auch der Stufe B
- Anlagen, für die eine regelmäßige Prüfung im Rahmen einer Bauartzulassung oder Eignungsfeststellung erforderlich ist:
- Erstmalig alle oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe B
- Erstmalig und wiederkehrend Abfüll- und Umschlaganlagen sowie Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen der Gefährdungsstufen B, C und D
- Biogasanlagen einmalig über 100 m³ und wiederkehrend alle 5 Jahre über 1000 m³
- Überprüfung von JGS-Anlagen
Aktuelles (01.02.2022):
Herr Dr. Beck hat zum 01.01.2022 seine Tätigkeit als sachverständige Person bei der Perakus beendet. Herr Dr. Beck war Mitbegründer der Perakus im Jahr 1997 und bis vor wenigen Jahren 1. Vorsitzender und technischer Leiter. Herr Dr. Beck hat durch seinen Einsatz maßgeblich die positive Entwicklung der Perakus bis zum heutigen Stand mitgestaltet. Wir möchten uns bei Herrn Dr. Beck recht herzlich bedanken und wünschen Ihnen für die Zukunft viel Gesundheit und alles Gute.