Perakus
Technische Sachverständigen-Organisation e.V.

Geschäftsstelle Rottenburg
Siebenlindenstr. 37
72108 Rottenburg
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Technische Sachverständigen - Organisation e.V.

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) stellt umfangreiche formelle und materielle Anforderungen zum Gewässerschutz. Dazu zählen:

  • Heizölverbraucheranlagen
  • sonstige Lageranlagen (z.B. Chemikalienlager, Abfallanlagen, Tankanlagen)
  • Abfüllanlagen (z.B. Abfüllbereiche an Tankanlagen)
  • Umschlaganlagen (z.B. Spedition)
  • Rohrleitungsanlagen
  • Tankstellen (Lager- und Abfüllanlagen)
  • HBV-Anlagen (z.B. Biogasanlagen, Erdwärmesondenanlagen, Galvanikanlagen, Metallreinigungsanlagen)
  • Abscheideranlagen

Die AwSV fordert:

Der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss durch Sachverständige nach § 53 AwSV wiederkehrend überprüfen lassen:

  • Grundsätzlich alle unterirdischen Anlagen
  • Wiederkehrend alle oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe C und D sowie in Wasserschutzgebieten auch der Stufe B
  • Anlagen, für die eine regelmäßige Prüfung im Rahmen einer Bauartzulassung oder Eignungsfeststellung erforderlich ist:
    • Erstmalig alle oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe B
    • Erstmalig und wiederkehrend Abfüll- und Umschlaganlagen sowie Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen der Gefährdungsstufen B, C und D
    • Biogasanlagen einmalig über 100 m³ und wiederkehrend alle 5 Jahre über 1000 m³
    • Überprüfung von JGS-Anlagen

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